Kategorie: Bürgerservice

Sirenenprobe jeden Samstag

Österreich verfügt über ein betriebsbereites Netz von ca. 8.200 Sirenen im gesamten Bundesgebiet.Es gibt eine wöchentliche Sirenenprobe mit dem Signal „Sirenenprobe“ jeden Samstagmittag; dabei werden auch die unterschiedlichen Auslösewege (Bundeswarnzentrale, Landes- Alarm und Warnzentrale (LAWZ), Bezirks- Alarm und Warnzentrale (BAWZ) oder Direktauslösung) abwechselnd getestet.

Sirenenprobe:

   

 Die Sirenenprobe wird wöchentlich um 12:00 am Samstag durchgeführt.

 

Information BAWZ Pongau

Die Bezirks- Alarm- und Warnzentrale (BAWZ) ist, wie die 4 anderen Bezirkszentralen im Land Salzburg, der Landes Alarm und Warnzentrale (LAWZ) unterstellt.
Die BAWZ ist in der Lage, bei jeglicher Art von Schadensereignissen, die auflaufenden Feuerwehrnotrufe des gesamten Bezirkes Pongau entgegenzunehmen und dementsprechend Feuerwehren zu alarmieren bzw. diese zu disponieren.
Bei Feuerwehreinsätzen mit Alarmstufe 3 oder höher, wird die Mannschaft der BAWZ (Florian Pongau) automatisch über stillen Alarm verständigt. Somit wird die BAWZ besetzt und das in St. Johann stationierte Bezirks – Einsatzleitfahrzeug (ELF / KDO Pongau) fährt die jeweilige Einsatzstelle an um dort einen Einsatzleitstand, zur Unterstützung der Einsatzleiter vor Ort, einzurichten.
Unabhängig von der Alarmstufe findet diese „Mitalarmierung“ auch bei Sondereinsatzplänen Anwendung. Dazu zählen beispielsweise SEP Flugunfall, SEP Gefahrgut, etc.
Weiters kann eine solche Alarmierung unabhängig vom Ausmaß eines Feuerwehreinsatzes jederzeit auf besondere Anforderung des Einsatzleiters erfolgen.Die Arbeit einer BAWZ und ihrer Mitarbeiter ist jedoch nicht nur im Ernstfall gefragt. Vielmehr ist jede BAWZ fix in die Überprüfung sämtlicher Alarmierungseinrichtungen und Funkverbindungen zu jeder einzelnen Wehr im Bezirk eingebunden.
Das heißt, die wöchentliche Sirenenprobe am Samstag, in Verbindung mit vorhergehender Probealarmierung sämtlicher Feuerwehren, ist ein Fixtermin im Wochenablauf. Auch an der jährlich wiederkehrenden, österreichweiten Zivilschutzsirenenprobe wird mitgewirkt.Um all diesen Anforderungen zu entsprechen werden die Disponenten der BAWZ durch Personal des LFV Salzburg geschult.
Besonders aber interne Schulungen und Besprechungen sind wichtig, um bezirksspezifische Besonderheiten im Ernstfall parat zu haben.

Zur Zeit befinden sich zehn Disponenten im aktiven Dienst in der BAWZ Pongau. Auf diese zehn Personen entfallen, zusätzlich zum „normalen“ Einsatzdienst bei der Feuerwehr St. Johann, jährlich rund 1000 Stunden an unentgeltlicher Mehrarbeit für die BAWZ Pongau.

Quelle und (c) Feuerwehr St. Johann im Pongau

Zivilschutz: Probealarm

Die Sirenensignale für die akustische Warn- und Alarmsysteme sind in ganz Österreich einheitlich definiert.

Die Zivilschutz – Warnung

 Zivilschutzwarnung

Herannahende Gefahr!

Ein gleich bleibender Dauerton von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Es besteht zurzeit noch keine akute Gefährdung. Sie müssen sich aber auf eine herannahende Gefahr einstellen. Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät (ORF) ein, und informieren Sie sich über die weiteren Verhaltensmaßnahmen.

Der Zivilschutz – Alarm

 ZivilschutzAlarm

Gefahr!

Ein auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute bedeutet „Alarm“. Verlassen Sie die Straße und suchen Sie schützende Räumlichkeiten auf. Informieren Sie sich unbedingt über Radio oder TV, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen sollen. Die weiteren Verhaltensmaßnahmen werden Ihnen bekannt gegeben werden.

Die Zivilschutz – Entwarnung

 Zivilschutzentwarnung

Ende der Gefahr!

Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute bedeutet „Entwarnung“. Die Gefahr ist vorbei. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen im täglichen Lebensablauf geben kann.

Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und auf die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen nähere Informationen über Radio oder Fernsehen eingeholt werden.

Verhalten im Brandfall

Viele Brände können verhindert werden, wenn man die feuerpolizeilichen Bestimmungen sowie die wichtigsten Tipps und Regeln des vorbeugenden Brandschutzes beachtet.

Sollte es aber trotzdem zu einem Brand kommen, verhalten Sie sich ruhig und beachten Sie die nachstehenden Ratschläge:

ALARMIEREN SIE DIE FEUERWEHR
Notrufnummer 122

Bei jedem Notruf ist mitzuteilen:

  • WO brennt es?
  • WAS brennt?
  • WIE viele Verletzte gibt es? (Sind Menschen in Gefahr?) 
  • WER ruft an?

WENN SIE FLÜCHTEN KÖNNEN:

  • Fenster im Brandraum schließen
  • Alle Türen hinter sich und dem Brandraum schließen
  • Mitbewohner verständigen
  • Fenster von Fluchtwegen öffnen
  • Keine Aufzüge benützen

WENN SIE VOM BRAND EINGESCHLOSSEN SIND:

  • Vom Brandherd entfernen
  • Türen zwischen sich und dem Brandherd schließen
  • Türritzen abdichten
  • Erst dann Fenster öffnen
  • Rufen, winken, um Hilfe telefonieren
LÖSCHEN
  • Mit vorhandenen Kleinlöschgeräten (Handfeuerlöscher, Löschdecke, Gartenschlauch, Wassereimer) den Entstehungsbrand bekämpfen.
  • Ist die Kleidung von Personen in Brand geraten, so sind diesen Decken oder andere schwere Stoffe (aber keine Kunststoffe) überzuwerfen, mit denen das Feuer erstickt werden kann.
  • Feuerwehr erwarten und einweisen.
  • Besondere Gefahren bekannt geben – die Feuerwehr braucht Ihre Personen- und Ortskenntnis.

 

(Quelle: http://www.siz.cc/kaernten/aktuelles/1835)

Der richtige Umgang mit Feuerlöscher

Einteilung der Brandklassen

Brandklasse A
feste Stoffe, die normal mit Glutbildung verbrennen
z.B. Holz, Papier, Textilien, Kohle, Autoreifen
Brandklasse B
flüssig und flüssig werdende Stoffe
z.B. Benzin, Kunststoffe, Wachse, Schmierfette, Lacke
Brandklasse C
gasförmige Stoffe
z.B. Erdgas, Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Teer, Alkohol
Brandklasse D
Metalle
z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium (und deren Legierungen)
Brandklasse F
Fett
z.B. Friteuse,Speisefette

 

Löschmittel und deren Wirkung

Wasser:

Das bekannteste Löschmittel ist wohl Wasser. Es dient dazu dem Feuer die Wärme durch Abkühlung zu entziehen. Als Nebeneffekt wirkt es auf das Feuer erstickend.

Schaum:

Schaum legt sich wie eine Schicht auf das Brandgut und wirkt darauf erstickend.

Pulver:

Das Löschpulver soll bei Metallbränden die Oxidation unterbrechen und wirkt erstickend.

Kohlendioxid:

Auf den brennbaren Stoff hat Kohlendioxid eine erstickende Wirkung.

Weitere Löschmittel:

Als weitere Löschmittel sind Sand, die Löschdecke und der Fettbrandlöscher zu nennen.

 

 

Feuerlöscher und Ihre Eignung

brandklasse_a brandklasse_b brandklasse_c brandklasse_d brandklasse_f
Pulverlöscher
mit Glutbrandpulver
PG  ja  ja  ja  nein  nein
Pulverlöscher
mit Metallbrandpulver
PM  nein  nein  nein  ja  nein
Pulverlöscher P  nein  ja  ja  nein  nein
Kohlendioxidlöscher CO2 K  nein  ja  nein  nein  nein
Wasserlöscher W  ja  nein  nein  nein  nein
Schaumlöscher S  ja  ja  nein  nein  nein
Fettbrandlöscher F  ja  nein  nein  nein  ja

Richtiger Umgang mit dem Feuerlöscher

Der Brand ist immer in Windrichtung angreifen.

 

 

Flächenbrände sind von vorne nach hinten und von unten anzugreifen.
Das Löschmittel soll das Brandgut und nicht die Flammen treffen.

 

 

Tropf- und Fließbrände sind von oben nach unten zu löschen.

 

 

 

Wenn vorhanden sollten mehrere Feuerlöscher gleichzeitig eingesetzt werden, nicht nacheinander!

 

 

Nach Ablöschen des Brandes ist auf eine mögliche Rückzundung zu achten.

 

 

Der Feuerlöscher muss nach der Benutzung von einer Fachfirma geprüft und wieder befüllt werden.

 

 

Überprüfung von Feuerlöschern

Feuerlöscher müssen nach Norm alle 2 Jahre von einem Sachverständigen auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Ein entsprechender Nachweis über die erfolgte Prüfung wird auf dem Feuerlöscher aufgeklebt. Nur so kann die Einsatzfähigkeit des Feuerlöschers sichergestellt werden.

Dauerdrucklöscher müssen nach Druckbehälterverordnung zusätzlich alle 10 Jahre, z.B. vom TÜV, überprüft werden. Bei Ihnen kann es zum Zerplatzen und daraus resultierenden schweren Verletzungen kommen.

Notruf – aber WIE?

Wichtig ist dass Sie folgendes Meldeschema bei Ihrem Notruf beachten, damit die Hilfe schnell und effizient zum Einsatzort gelangt:

1. WER meldet

Nennen Sie dem Disponenten in der LAWZ Ihren Namen, ihren Standort und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

2. WO ist der Einsatzort

Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort des Geschehens.

3. WAS ist geschehen?

Beschreiben Sie kurz das Ereignis und was Sie an der Einsatzstelle sehen.

4. WIE VIELE Verletzte gibt es?

Geben Sie an wie viele Verletzte oder betroffene Personen Sie sehen und wie schwer Sie die Verletzungen schätzen.

5. WARTEN auf Rückfragen

Der wichtigste Punkt beim Notruf ist das Gespräch nicht von selbst zu beenden sondern auf etwaige Fragen des Mitarbeiters in der Leitstelle zu warten.