Feuer im Freien
Die Abteilung Umweltschutz des Landes Salzburg bittet dringend um die Beachtung der
Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes (BGBl I 77/2010).
Somit ist das verbrennen biogener und nicht biogener Materialien verboten!
Ausgenommen davon sind :
- Lager und Grillfeuer, wobei aber nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden darf.
- punktuelles Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschunng.
- weitere Ausnahmen können mit Verordnungen festgelegt werden
Zusätzlich sollte man sich noch über aktuelle Verordnungen informieren!
Nähere Infos: